Johnny Stone – zur Startseite 0172 4378145

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass diese Website von möglichst allen Menschen genutzt werden kann, unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder technischen Hilfsmitteln. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand und benennt offen, wo es noch Lücken gibt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie an der europäischen Norm EN 301 549. Die Website ist mit diesen Anforderungen nach unserer eigenen Einschätzung teilweise vereinbar. Eine externe Prüfung oder Zertifizierung liegt nicht vor.

Umgesetzt sind unter anderem:

Bekannte Einschränkungen

Folgende Bereiche erfüllen die Anforderungen noch nicht oder nur teilweise:

Wenn Ihnen ein Inhalt nicht zugänglich ist, stellen wir ihn Ihnen auf Anfrage in einer anderen Form zur Verfügung, zum Beispiel telefonisch oder per E-Mail.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung der Website durch uns. Sie wurde zuletzt am 04.10.2026 überarbeitet und wird bei größeren Änderungen an der Website aktualisiert.

Barrieren melden, Kontakt und Feedback

Ihnen ist eine Barriere aufgefallen oder Sie kommen an einer Stelle nicht weiter? Melden Sie sich gern, wir kümmern uns darum und antworten Ihnen so schnell wie möglich.

Johnny Stone

Lars Lütje

Bramkamp 2a

24808 Jevenstedt

Telefon: 0172 4378145

E-Mail: info@johnnystone.de

Wenn wir Ihnen nicht weiterhelfen können

Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie keine Rückmeldung, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos, eine rechtliche Vertretung ist nicht erforderlich.

Schlichtungsstelle nach § 16 BGG

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Darüber hinaus ist für die Barrierefreiheit von Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dort mit einem Antrag auf Durchsetzung der Anforderungen an die Barrierefreiheit melden.